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Allgemeine Geschäftsbedingungen
- vorformulierte Vertragsbedingungen, für eine Vielzahl von Verträgen, die eine Vertragspartei andere bei Abschluss stellt 305 I
- werden nur Bestandteil wenn, ausdrücklich auf sie hingewiesen wird, auch mit mögl. körperl. Behinderung Kenntnisnahme gewährleistet 305 II
- Einbeziehung in bes. Fällen: Personenbeförderung, Elektrizität, Postdiensdiesntleistungen,Telekommunikations/ Informations-dienstleistungen 305 a
- Vorrang der Indivudualabrede 305 b
- überraschende und mehrdeutige Klauseln werden nicht Vertragsbestandteil 305 c
- sind AGB ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil, Vertrag bleibt im Übrigen erhalten 306 I, bei Bestimmungen die nicht Vertragsbestandteil sind, gelten gesetzl. Vorschriften 306 II
- werden nur Bestandteil wenn, ausdrücklich auf sie hingewiesen wird, auch mit mögl. körperl. Behinderung Kenntnisnahme gewährleistet 305 II
- Einbeziehung in bes. Fällen: Personenbeförderung, Elektrizität, Postdiensdiesntleistungen,Telekommunikations/ Informations-dienstleistungen 305 a
- Vorrang der Indivudualabrede 305 b
- überraschende und mehrdeutige Klauseln werden nicht Vertragsbestandteil 305 c
- sind AGB ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil, Vertrag bleibt im Übrigen erhalten 306 I, bei Bestimmungen die nicht Vertragsbestandteil sind, gelten gesetzl. Vorschriften 306 II