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Alle Oberthemen / Jura / Zivilrecht / ZR
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Sozialwidrigkeit
- normalerweise ist kein Kdggrund erforderlich
+ nur wenn KSchG anwendbar ist erfordert es eine Prüfung d SozWidgkt

- Unterscheidung zw betriebs-/Personen-/Verhaltensgründe
+ bei verhaltensbedingten = Abmahnung notwendig (ultima ratio; Verhänderung theoret mgl)
+ personenbedingte = Abmahnung nicht erforderlich, macht keinen Sinn da keine Änderung erfolgen kann
+ iRd ultima ration Grds nach Alternativen suchen
> innerbetriebliche Umsetzung
Tags: Arbeitsrecht
Quelle:
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Karteninfo:
Autor: Moon84
Oberthema: Jura
Thema: Zivilrecht
Veröffentlicht: 14.05.2010

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