Zu dieser Karteikarte gibt es einen kompletten Satz an Karteikarten. Kostenlos!
1
Welche Werke schützt das Urheberrecht?
Erstellen Sie eine Übersicht mit
schutzwürdigen Werken.
Erstellen Sie eine Übersicht mit
schutzwürdigen Werken.
Geschützt sind:
• Sprachwerke wie Schriftwerke,
Reden und Computerprogramme
• Musikwerke
• Werke der Pantomime
• Werke der Tanzkunst
• Werke der bildenden Kunst und deren Entwürfe
• Werke der Baukunst und deren Entwürfe
• Werke der angewandten Kunst (z. B. Gebrauchsgrafik, Typografie) und deren Entwürfe
• Lichtbildwerke (Fotos, Filme, Videos, Animationen)
• Wissenschaftliche oder technische Darstellungen
• Bearbeitungen, die eine besondere geistige Leistung des Bearbeiters darstellen, darunter fallen vor allem Übersetzungen
• Sammelwerke, die aus Einzelwerken oder unterschiedlichen Beiträgen zusammengestellt sind und eine eigene geistige Schöpfung darstellen bezüglich der Auslese oder Zusammenstellung
• Datenbanken (§ 4 (2) UrhG, 01.01.98)
Alle Werke, die diese Vorausetzungen erfüllen
• Wahrnehmbare Formgestaltung
• Geistiger Gehalt
• Persönliche bzw. individuell zuordenbare Schöpfung
• Sprachwerke wie Schriftwerke,
Reden und Computerprogramme
• Musikwerke
• Werke der Pantomime
• Werke der Tanzkunst
• Werke der bildenden Kunst und deren Entwürfe
• Werke der Baukunst und deren Entwürfe
• Werke der angewandten Kunst (z. B. Gebrauchsgrafik, Typografie) und deren Entwürfe
• Lichtbildwerke (Fotos, Filme, Videos, Animationen)
• Wissenschaftliche oder technische Darstellungen
• Bearbeitungen, die eine besondere geistige Leistung des Bearbeiters darstellen, darunter fallen vor allem Übersetzungen
• Sammelwerke, die aus Einzelwerken oder unterschiedlichen Beiträgen zusammengestellt sind und eine eigene geistige Schöpfung darstellen bezüglich der Auslese oder Zusammenstellung
• Datenbanken (§ 4 (2) UrhG, 01.01.98)
Alle Werke, die diese Vorausetzungen erfüllen
• Wahrnehmbare Formgestaltung
• Geistiger Gehalt
• Persönliche bzw. individuell zuordenbare Schöpfung