Zu dieser Karteikarte gibt es einen kompletten Satz an Karteikarten. Kostenlos!
795
Bezieht sich § 1137 BGB auch auf die Einrede der Verjährung?
Nein. Grund ist, dass eingetragene Rechte, also beispielsweise auch die Hypothek, nie verjähren (§§ 902, 216 BGB).
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010