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Alle Oberthemen / Jura / Zivilrecht / ZR
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Gesellschafter als Kaufleute
BGH
- persönliche unbeschränkte Haftung
- unternehmerische Tätigkeit für die Gesellschaft
=> beide V'ssen müssen kumulativ vorliegen
Kritik Lit.:
- BGH übersieht die Trennung von Gesamthand und Gesellschaftern; Gesellschaft ist Kaufmann nicht die Gesellschafter

- Kommanditisten/GmbH-Gesellschafter/stille Gesellschafter =/ Kaufleute

- Komplementär/OHG-Gesellschafter = Kaufleute (unter V'ssen)
Tags: Gesellschaftsrecht, Handelsrecht
Quelle:
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Karteninfo:
Autor: Moon84
Oberthema: Jura
Thema: Zivilrecht
Veröffentlicht: 14.05.2010

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