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Gesellschafter als Kaufleute
BGH
- persönliche unbeschränkte Haftung
- unternehmerische Tätigkeit für die Gesellschaft
=> beide V'ssen müssen kumulativ vorliegen
Kritik Lit.:
- BGH übersieht die Trennung von Gesamthand und Gesellschaftern; Gesellschaft ist Kaufmann nicht die Gesellschafter
- Kommanditisten/GmbH-Gesellschafter/stille Gesellschafter =/ Kaufleute
- Komplementär/OHG-Gesellschafter = Kaufleute (unter V'ssen)
- persönliche unbeschränkte Haftung
- unternehmerische Tätigkeit für die Gesellschaft
=> beide V'ssen müssen kumulativ vorliegen
Kritik Lit.:
- BGH übersieht die Trennung von Gesamthand und Gesellschaftern; Gesellschaft ist Kaufmann nicht die Gesellschafter
- Kommanditisten/GmbH-Gesellschafter/stille Gesellschafter =/ Kaufleute
- Komplementär/OHG-Gesellschafter = Kaufleute (unter V'ssen)
Tags: Gesellschaftsrecht, Handelsrecht
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