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6.2. Was versteht man unter "Kooperationsmodell" und "Konzessionsmodell"?
Kooperationsmodell:
Bei jedem PPP-Modell besteht die Möglickeit, dass die Leistungspflichten des privaten Auftragnehmers durch eine Projektgesellschaft übernommen werden. An dieser sind sowohl Auftraggeber und -nehmer beteiligt.

Konzessionsmodell:
Bei Gebäuden, deren Benutzung für Dritte entgeltlich ist, kann ggf. ein Konzessionsvertrag geschlossen werden.
Der Private verpflichtet sich, eine bestimmte Leistung gegenüber dem Dritten zu erbringen ( z.B. Dienstleistung oder Gebäudeerrichtung).
Dem Privaten wird dadurch das Recht eingeräumt, die Kosten des Projekts durch ein Entgelt, das vom Dritten zu entrichten ist, zu refinanzieren. Der Private übernimmt in diesem Fall die Aufgabe der öffentlichen Hand.
z.B. private Autobahnen (Maut)
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Karteninfo:
Autor: Linda007
Oberthema: Geschichte
Thema: PPP
Schule / Uni: TU Braunschweig
Ort: Braunschweig
Veröffentlicht: 30.03.2010

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