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ius ad bellum: Das Recht zum Krieg
aus Kriegsführung entstehende Rituale, die die Entstehung eines Krieges legitimieren (z.B. im Römischen Reich die Praxis der Kriegserklärung).
Regeln für legitime Kriegsführung: Krieg nicht als Selbstzweck, sondern "gerechter Grund" nötig.
Recht des Souveräns zur freien Kriegsführung weitgehend unbestritten.
Regeln für legitime Kriegsführung: Krieg nicht als Selbstzweck, sondern "gerechter Grund" nötig.
Recht des Souveräns zur freien Kriegsführung weitgehend unbestritten.
Karteninfo:
Autor: macke2387
Oberthema: Politikwissenschaften
Thema: Internationale Beziehungen
Veröffentlicht: 10.03.2010