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Was ist vom Begriff der Einwendungen in § 404 BGB erfasst?
Da § 404 BGB den Grundsatz enthält, dass die Position des Schuldners durch die Abtretung nicht verschlechtert werden soll, kann die Norm nur so verstanden werden, dass es sich hierbei um Einwendungen im weiteren Sinn handelt, also neben Einwendungen auch die rechtshindernden und rechtsvernichtenden Einwendungen erfasst sind.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010