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Wie steht es mit den Erfolgsaussichten einer Schadensersatzklage, wenn sich die Frage des Verschuldens (gem. § 276) nicht klären lässt?
Bei vertraglichen Ansprüchen liegt die Beweislast beim Beklagten. Deshalb stehen die Chancen für den Kläger gut.
wichtig: Klärung der Fahrlässigkeit
wichtig: Klärung der Fahrlässigkeit
Tags: Fragen Skript S. 11 (Kap. 2)
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