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Def.: Gebäude gem. § 243 I 2 Nr. 1 StGB
Gebäude: ein durch Wände und Dach begrenztes und mit Erdboden (wenn auch nur durch eigene Schwere) verbundenes Bauwerk, das den Eintritt von Menschen gestattet und Unbefugte fern halten soll.
Karteninfo:
Autor: Julia W.
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht BT
Schule / Uni: Hamburg
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 11.02.2010