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2. Was versteht man unter Beitragssatzstabilität?
Beitragssatzstabilität
Die Beitragssatzstabilität ist per Gesetz (§ 71 SGB V) die Festlegung dass die jährlich vom Bundesgesundheitsministeriuem festgelegten Beitragssätze nicht überschritten werden.
Die Beitragssatzstabilität ist per Gesetz (§ 71 SGB V) die Festlegung dass die jährlich vom Bundesgesundheitsministeriuem festgelegten Beitragssätze nicht überschritten werden.
Tags: Beitragssatzstabilität
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Karteninfo:
Autor: FUHR
Oberthema: Logopädie
Thema: Gesundheitsökonomie
Schule / Uni: Hochschule Fresenius
Ort: Idstein
Veröffentlicht: 16.11.2011