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Wie kann bei einer Satzung auch nach Ablauf der Jahresfrist nach Bekanntmachung eine verwaltungsgerichtliche Prüfung erfolgen, wo doch die Normenkontrolle nicht mehr möglich ist?
Dies ist durch die sog. inzidente Prüfung möglich. Hierbei wird nicht die Satzung direkt angegriffen, sondern ein VA der auf dieser beruht.
Im Rahmen der Klage wird seitens des Verwaltungsgerichts bei der materiellen Rechtmäßigkeitsprüfung des VA auch die Satzung als Grundlage des Handelns auf Rechtmäßigkeit geprüft. Dies nennt man inzidente Prüfung.
Stellt das Verwaltungsgericht fest, das die Satzung rechtswidrig ist, dann kann die Satzung zwar vom VG nicht aufgehoben, aber für den aktuellen Fall ignoriert werden, d.h. es hat das inzidente Normverwerfungsrecht.
Die Satzung aufheben kann nur der Verwaltungsgerichtshof, nur dieser hat das Normverwerfungsrecht.
Tags: Klagearten
Quelle: Gesetz
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Autor: CoboCards-User
Oberthema: Jura
Thema: Verwaltungsrecht/Verwaltungsprozessrecht Bayern
Veröffentlicht: 19.10.2013

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