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rechtfertigungstechniken des Täters
Es handelt sich um Rationalisierungen, welche die Tat für den Täter selbst akzeptabel erscheinen lassen. Insoweit kann man im Wesentlichen 6 Rechtfertigungstechniken unterscheiden: 1. Das Opfer wird als wertlos definiert, weshalb es seine Viktimisierung verdient. Solche sog. "Hassverbrechen" sollen eine Innengruppen stabilisieren, indem die Außengruppe entwertet wird. Bsp: Auländer,ethnische Minderheiten, Homosexuelle, Prostituierte, Opfer terroristischer Straftaten als Repräsentanten des "Systems".
2. Das Opfer wird entpersonalisiert. Es besteht ein stärkerer moralischer Widerstand bei einem realen Opfer als bei einem Opfer, das abwesend, unpersönlich oder abstrakt ist. Deshalb werden ananyme, Personenmehrheiten oder juristische Personen nicht als Opfer gesehen. Dies ist nametlich bei der Wirtschaftskriminalität zu sehen. Bsp: Umweldelikte,Subventionsbetrug, Steuervergehen, Versicherungsbetrug.
3. Ein Opferschaden wird verneint. Bsp: Ein bankräuber oder Einbrecher verweist darauf, dass "die versicherung ja sowieso zahlt" u. blendet dabei die jeweils weit gravierenderen psychischen Folgen für die Individualopfer aus.
2. Das Opfer wird entpersonalisiert. Es besteht ein stärkerer moralischer Widerstand bei einem realen Opfer als bei einem Opfer, das abwesend, unpersönlich oder abstrakt ist. Deshalb werden ananyme, Personenmehrheiten oder juristische Personen nicht als Opfer gesehen. Dies ist nametlich bei der Wirtschaftskriminalität zu sehen. Bsp: Umweldelikte,Subventionsbetrug, Steuervergehen, Versicherungsbetrug.
3. Ein Opferschaden wird verneint. Bsp: Ein bankräuber oder Einbrecher verweist darauf, dass "die versicherung ja sowieso zahlt" u. blendet dabei die jeweils weit gravierenderen psychischen Folgen für die Individualopfer aus.