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Welche allgemeinen Verjährungsfristen gibt es und ab wann beginnen sie?
- seit dem 01.01.2002 beträgt die regelmäßige Verjährung drei Jahre

- der Verjährungsbeginn ist regelmäßig kenntnisabhängig, d.h. die Frist beginnt erst mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger davon Kenntnis genommen hat, zu laufen

- Verjährung bei kenntnisunabhängige Anspruchsfristen (man weiß nicht, an wen man sich wenden muss): spätestens nach 10 Jahren (nicht bei Schadensersatzansprüche)

- Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit verjähren hingegen erst nach 30 Jahren

- sonstige Schadensersatzansprüche verjähren ebenfalls nach 10 Jahren
Tags: Verjährungsfristen
Quelle:
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Karteninfo:
Autor: Corinna
Oberthema: Wirtschaftsrecht
Thema: Einführung in das Wirtschaftsrecht
Veröffentlicht: 13.04.2010

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