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Welche allgemeinen Verjährungsfristen gibt es und ab wann beginnen sie?
- seit dem 01.01.2002 beträgt die regelmäßige Verjährung drei Jahre
- der Verjährungsbeginn ist regelmäßig kenntnisabhängig, d.h. die Frist beginnt erst mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger davon Kenntnis genommen hat, zu laufen
- Verjährung bei kenntnisunabhängige Anspruchsfristen (man weiß nicht, an wen man sich wenden muss): spätestens nach 10 Jahren (nicht bei Schadensersatzansprüche)
- Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit verjähren hingegen erst nach 30 Jahren
- sonstige Schadensersatzansprüche verjähren ebenfalls nach 10 Jahren
- der Verjährungsbeginn ist regelmäßig kenntnisabhängig, d.h. die Frist beginnt erst mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger davon Kenntnis genommen hat, zu laufen
- Verjährung bei kenntnisunabhängige Anspruchsfristen (man weiß nicht, an wen man sich wenden muss): spätestens nach 10 Jahren (nicht bei Schadensersatzansprüche)
- Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit verjähren hingegen erst nach 30 Jahren
- sonstige Schadensersatzansprüche verjähren ebenfalls nach 10 Jahren
Tags: Verjährungsfristen
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