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Ist die Eheschließungsfreiheit Einschränkungen zugänglich?
Nein, das Verbot der Doppelehe (§ 1306 BGB) und der Ehe unter Verwandten in gerader Linie bzw. Geschwistern (§ 1307 BGB) sind keine Einschränkungen der Eheschließungsfreiheit, sondern folgen aus dem Wesen der Ehe. Die früher bestehenden weitergehenden Eheverbote würden sich heute verfassungsrechtlich nicht mehr rechtfertigen lassen.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010