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Form von Rechtsgeschäften
Die meisten Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens können formlos abgeschlossen werden (Formfreiheit).
Bei einigen Rechtsgeschäften besteht der Gesetzgeber auf der Erhaltung bestehender Formvorschriften, d.h. einige Rechtsgeschäfte müssen schriftlich abgeschlossen, öffentlich beglaubigt oder notariell beurkundet werden.
Bei Nichtbeachtung dieser Formvorschriften ist das Rechtsgeschäft nichtig, d.h. der Vertrag ist von Anfang an nicht zustande gekommen.
Bei einigen Rechtsgeschäften besteht der Gesetzgeber auf der Erhaltung bestehender Formvorschriften, d.h. einige Rechtsgeschäfte müssen schriftlich abgeschlossen, öffentlich beglaubigt oder notariell beurkundet werden.
Bei Nichtbeachtung dieser Formvorschriften ist das Rechtsgeschäft nichtig, d.h. der Vertrag ist von Anfang an nicht zustande gekommen.
Karteninfo:
Autor: zara
Oberthema: Berufsausbildung
Thema: BWL
Schule / Uni: Paul-Julius-Reuter Berufskolleg
Ort: Aachen
Veröffentlicht: 26.04.2010