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Körperverletzung i.S.v. § 223 durch ärztlichen Heileingriff?
Lit.: bereits keine Körperverletzung
Rsp.: Körperverletzung, jedoch tatsächliche oder vermeintliche Einwilligung
Telos: Eingriff gerichtet auf Verbesserung des Gesundheitszustandes, § 223 schützt aber vor Verschlechterung.
Aber auch effektiver Schutz vor eigenmächtigen Heilbehandlungen notwendig!
(P) Ärztebesteck als gefährliches Werkzeug i.S.v. § 224 StGB?
Rsp.: Körperverletzung, jedoch tatsächliche oder vermeintliche Einwilligung
Telos: Eingriff gerichtet auf Verbesserung des Gesundheitszustandes, § 223 schützt aber vor Verschlechterung.
Aber auch effektiver Schutz vor eigenmächtigen Heilbehandlungen notwendig!
(P) Ärztebesteck als gefährliches Werkzeug i.S.v. § 224 StGB?
Karteninfo:
Autor: Julia W.
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht BT
Schule / Uni: Hamburg
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 24.02.2010