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Wer ist für die Wahlprüfung zuständig?
Der Bundestag, gegen dessen Entscheidung Beschwerde an das Bundesverfassungsgericht zulässig ist, Art. 41 GG.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010