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30. Wann entfallen die Bezüge bzw. das Entgelt öffentlich Bediensteter?
* Karenzurlaub ("Bildungskarenz", ohne Entgelt, ohne zeitliche Berücksichtigung für Vorrückung, Dienstjahre,...)
* Karenz nach Mutterschutz- oder Väterkarenzgesetz (max. 2 Jahre; Zeiten anrechenbar)
* während Präsenz- oder Zivildienst
* bei ungerechtfertigter Abwesenheit

"Bezug" = pragmatischer Bediensteter (Beamter)
(Monats-) "Entgelt" = Vertragsbediensteter
Tags: Beamten-Dienstrecht, Schmidlechner
Quelle: S. 66
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Karteninfo:
Autor: dstockinger
Oberthema: Rechtskunde
Thema: Dienstprüfungskurs
Schule / Uni: Schulpsychologie Österreich
Ort: W
Veröffentlicht: 10.09.2009

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