CoboCards App FAQ & Wünsche Feedback
Sprache: Deutsch Sprache
Kostenlos registrieren  Login

Zu dieser Karteikarte gibt es einen kompletten Satz an Karteikarten. Kostenlos!

Alle Oberthemen / Jura / Strafrecht AT / Strafrecht AT
53
(Mutmaßliche) Rechtfertigende Einwilligung

- das Handeln des Täters liegt im materiellen Interesse des Betroffenen (Heileingriff bei Bewusstlosen)

- entgegenstehender Wille des Betroffenen muss berücksichtigt werden

- eine vorherige Befragung des Betroffenen ist erforderlich (Subsidiarität der mutmaßlichen Einwilligung), nicht jedoch bei mangelndem Interesse; gewissenhafte Prüfung des hypothetischen Willens (Maßstäbe eines vernünftig Handelnden haben für den hypothetischen Willen Willen nur indizielle Bedeutung)

- die Entscheidung der Eltern als gesetzliche Vertreter ist dann unbeachtlich, wenn sie gegen das Wohl des Kindes verstößt, § 1666 BGB => maßgeblich ist die Erklärung des Vormundschaftsgerichts
Tags: Einwilligung
Quelle: juriq
Neuer Kommentar
Karteninfo:
Autor: champarova
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht AT
Schule / Uni: FU
Ort: Berlin
Veröffentlicht: 02.04.2010

Abbrechen
E-Mail

Passwort

Login    

Passwort vergessen?
Deutsch  English