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Die besondere rechtliche Stellung Wiens?
Wien = Stadt mit eigenem Statut udn Bundesland

Es ergibt sich daraus, dass in Wien die Landesverwaltung, Bezirksverwaltung und die Gemeindeverwaltung zusammenfallen.
d.h Bürgermeister = Landeshauptmann

Dadurch ergibt sich auch eine besondere Stellung bestimmter Organe:

Gemeinderat = Funktion des Landtages
Stadtsenat = Funktion der Landesregierung
Stadtrat = Funktion eines Mitgliedes der Landesregierung

Bürgermeister = Funktion des Landeshauptmannes
Magistrat = Funktion des Amtes der Landesregierung

Magistratsdirektor = Funktion des Landesamtesdirektors
Polizeipräsident = Funktion des Sicherheitsdirektors
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Karteninfo:
Autor: d4n137
Oberthema: Politik
Thema: Verfassung
Veröffentlicht: 03.05.2010

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