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Die besondere rechtliche Stellung Wiens?
Wien = Stadt mit eigenem Statut udn Bundesland
Es ergibt sich daraus, dass in Wien die Landesverwaltung, Bezirksverwaltung und die Gemeindeverwaltung zusammenfallen.
d.h Bürgermeister = Landeshauptmann
Dadurch ergibt sich auch eine besondere Stellung bestimmter Organe:
Gemeinderat = Funktion des Landtages
Stadtsenat = Funktion der Landesregierung
Stadtrat = Funktion eines Mitgliedes der Landesregierung
Bürgermeister = Funktion des Landeshauptmannes
Magistrat = Funktion des Amtes der Landesregierung
Magistratsdirektor = Funktion des Landesamtesdirektors
Polizeipräsident = Funktion des Sicherheitsdirektors
Es ergibt sich daraus, dass in Wien die Landesverwaltung, Bezirksverwaltung und die Gemeindeverwaltung zusammenfallen.
d.h Bürgermeister = Landeshauptmann
Dadurch ergibt sich auch eine besondere Stellung bestimmter Organe:
Gemeinderat = Funktion des Landtages
Stadtsenat = Funktion der Landesregierung
Stadtrat = Funktion eines Mitgliedes der Landesregierung
Bürgermeister = Funktion des Landeshauptmannes
Magistrat = Funktion des Amtes der Landesregierung
Magistratsdirektor = Funktion des Landesamtesdirektors
Polizeipräsident = Funktion des Sicherheitsdirektors