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Ab welcher Geschwindigkeit muss der Zugführer bei einem Ausfall der dynamischen Bremse an den Fahrzeugen im Wagenzug, die keine Scheibenbremse haben, Bremsstellung P einstellen.
120 km/h
Ist dies nicht möglich, ist die zulässige Geschwindigkeit
des betroffenen Fahrzeugs 120 km/h.
Ist dies nicht möglich, ist die zulässige Geschwindigkeit
des betroffenen Fahrzeugs 120 km/h.