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Bedürfen Verwaltungakte einer bestimmten Form?
Nein, sie können schriftlich, mündlich oder in anderer Weise erlassen werden (§ 37 Abs. 2 Satz 1 VwVfG). Eine andere Weise liegt etwa bei Zeichen (eines Polizeibeamten) oder bei Verkehrsampeln vor. Vielfach ist gesetzlich jedoch die Schriftform vorgesehen.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010