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Weitere Arten des Eigentumsvorbehaltes
Verlängerter Eigentumsvorbehalt
Die beim Weiterverkauf der erworbenen Waren entstehenden Forderungen werden an den Lieferer abgetreten.
Bei Verarbeitung der Waren erwirbt der Lieferer Miteigentum an der hergestellten Sache.
Risiko des einfachen Eigentumsvorbehaltes entfällt.
Erweiterter Eigentumsvorbehalt
Nicht nur die Forderungen aus einer Lieferung werden abgesichert, sondern die sämtlicher Lieferungen an einen Käufer. Das Eigentum geht demnach erst nach begleichung aller Forderungen des Verkäufers an den Käufer über
Die beim Weiterverkauf der erworbenen Waren entstehenden Forderungen werden an den Lieferer abgetreten.
Bei Verarbeitung der Waren erwirbt der Lieferer Miteigentum an der hergestellten Sache.
Risiko des einfachen Eigentumsvorbehaltes entfällt.
Erweiterter Eigentumsvorbehalt
Nicht nur die Forderungen aus einer Lieferung werden abgesichert, sondern die sämtlicher Lieferungen an einen Käufer. Das Eigentum geht demnach erst nach begleichung aller Forderungen des Verkäufers an den Käufer über
Karteninfo:
Autor: zara
Oberthema: Berufsausbildung
Thema: BWL
Schule / Uni: Paul-Julius-Reuter Berufskolleg
Ort: Aachen
Veröffentlicht: 26.04.2010