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Die Grundschuld
ist ein Grundpfandrecht, aufgrund dessen an den Kreditnehmer eine bestimmte Geldsumme aus dem Grundstück gezahlt wird
(§1191BGB). Eine bestehende Forderung, wie bei der Hypothek, wird nicht vorausgesetzt. Für die Grundschuld haftet nur das
Grundstück (dingliche Haftung), nicht Schuldner selbst.
(§1191BGB). Eine bestehende Forderung, wie bei der Hypothek, wird nicht vorausgesetzt. Für die Grundschuld haftet nur das
Grundstück (dingliche Haftung), nicht Schuldner selbst.
Karteninfo:
Autor: dieHeeli
Oberthema: WISO
Thema: Finanzierung und Investition
Schule / Uni: Keine
Ort: Wallhalla
Veröffentlicht: 21.04.2015