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Was versteht man im Bereich des Versammlungsrechts unter dem Kooperationsmodell und wo sind seine Grenzen?
Nach dem Kooperationsmodell ist es den Behörden erst gestattet Auflagen oder gar ein Versammlungsverbot zu erlassen, wenn zuvor eine versammlungsfreundliche Kooperation mit den Veranstaltern angestrebt wurde. Dies gilt allerdings nicht, wenn Tatsachen und Erfahrungswerte die Annahme rechtfertigen, dass die Versammlung einen gewalttätigen oder aufrührerischen Verlauf nehmen wird.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010