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Welche Schutzrichtung hat die Menschenwürde?
Grundrecht ist sowohl Abwehrrecht („zu achten“) als auch Leistungsrecht („zu schützen“). Der Einzelne hat also gegen den Staat einen Anspruch darauf, daß er ihm Schutz gegen Verletzungen seiner Menschenwürde gewährt.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010