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Alle Oberthemen / Jura / Baurecht / Nds. Baurecht
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Baurecht: Rechtsschutz

Welche drittschützende Normen gibt es im Bauordnungsrecht?

Kann auch eine Zusicherung nach § 38 VwVfG Dirttschutz begründen?

Wann kommt ein Dirttschutz nach Art 2 II GG in betracht?

In welchen drei Schritten hat die Drittschutzprüfung zu erfolgen?
I. Grds keine drittschützenden Normen, da Gesetzeszweck der Schutz der Allgemeinheit ist.
II. Ableitung aus § 72 II und 86 NBauO: Dirttschutz für § 7 ff expliziet genannt. § 86 I Nr 1 nennt zudem "nachbarschaftliche Interessen.
III. Generalklausel § 1 I NBauO: Subsidäar, aber Anwendbar, wenn Rechtsgüter der Nachbarn geschützt werden sollen.
IV. §§ 89 I, 99 II NBauO: Aufgrund des Ermessens sind auch Interessen des öff Nachbarrechts zu berücksichtigen.

Ja, ein Abwehranspruch aufgrund einer Zusage besteht.

Wenn körperliche Unversehrtheit tangiert ist. ZB bei Immessionen.

I. Drittschützende Norm benennen
II. Wird der Kläger durch die Norm geschützt?
III. Wurde drittschützende Norm verletzt?
Tags: Öffentlliches Recht/Baurecht/Rechtsschutz
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Karteninfo:
Autor: Bötel
Oberthema: Jura
Thema: Baurecht
Veröffentlicht: 24.03.2010

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