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Art 2 I
- Generalklausel zur Lückenfüllung
- allgemeine Handlungsfreiheit = grdsl jedes Tun/Dulden/Unterlassen
- Schranken = Gesetze/Satzungen/VO zum Schutze von kollidierenden Rechtsgütern
- allgemeine Handlungsfreiheit = grdsl jedes Tun/Dulden/Unterlassen
- Schranken = Gesetze/Satzungen/VO zum Schutze von kollidierenden Rechtsgütern
Tags: Verfassungsrecht
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