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Alle Oberthemen / Jura / Allgemein / Recht I
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Beschränkte Geschäftsfähigkeit 106 ff.
= nach Vollendung des 7. Lebensjahres und vor Vollendung des 18. Lebensjahres

- lediglich rechtlich vorteilhafte Geschäfte 107 1
- Geschäfte mit Einwilligung des gesetzl. Vertreters 107 2, 1123 ff.

Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln - Taschengeld 110
- Vertrag, zweiseitiges RG
- ohne Zustimmung des gesetzl. Vertreters
- Mittel frei zu diesem Zweck
- vom gesetzl. Vertreter oder mit dessen Zustimmung von Dritten bekommen
- gesamte Leistung bewirkt

Ermächtigungsbedürftig
- selbstständiges Erwerbsgeschäft 112
- Dienst-/Arbeitsverhältnis 113

Genehmigung von Verträgen 108/109
- gesetzl. Vertreter muss genehmigen, lehnt dieser ab -> Vertrag unwirksam, max. 14 Tage Zeit, wenn nicht erfolgt, gilt sie als verweigert
- auch Vertragspartner hat Recht auf Widerruf 109

- einseitige RG stets nur mit Einwilligung, nicht genehmigungsfähig
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Karteninfo:
Autor: fschoenf
Oberthema: Jura
Thema: Allgemein
Veröffentlicht: 13.05.2010

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