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Ist eine Versammlung unfriedlich, wenn sich nur einzelne Versammlungsteilnehmer unfriedlich verhalten, so dass ein Einschreiten der Ordnungsbehörden zulässig ist?
Nein, denn dann würde der Grundrechtsschutz der friedlichen Teilnehmer unverhältnismäßig beschränkt. Ein Einschreiten gegen die Versammlung kommt in diesen Fällen also nur in Betracht, wenn ein Vorgehen gegen die unfriedlichen Teilnehmer unmöglich ist oder wenn sich die friedlichen Versammlungsteilnehmer mit den unfriedlichen erkennbar identifizieren.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010