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Täuschung durch Unterlassen (§ 263 StGB)
Aufklärungspflicht (Garantenstellung)
- aus Gesetz- insb. Mitteilungs- und Meldepflichten nach §§ 60 I SGB I, 666 BGB, 138 ZPO und § 116 BSHG
- aus Ingerenz
-problematisch sind Aufklärungspflichten aus § 242 BGB, da sie uferlos weit sind und dem Bestimmungsgebot im Strafrecht nicht entsprechen => die Aufklärungspflicht kann sich nur auf Umstände beziehen, die für den Vertragspartner von wesentlicher Bedeutung sind
Tags: Täuschung durch Unterlassen
Source: juriq
Source: juriq
Flashcard info:
Author: champarova
Main topic: Jura
Topic: Strafrecht BT
School / Univ.: FU
City: Berlin
Published: 02.04.2010