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Zeitpunkt: Vollendung der Falschaussage gem. § 153 StGB?
Im Zeitpunkt der Beendigung der Vernehmung.
Bei mehreren Terminen: Hat das Gericht die Vernehmung jeweils im Termin beendet? Gericht gibt also zu verstehen, dass es keine weitere Auskunft erwartet.
Bei mehreren Terminen: Hat das Gericht die Vernehmung jeweils im Termin beendet? Gericht gibt also zu verstehen, dass es keine weitere Auskunft erwartet.
Karteninfo:
Autor: Julia W.
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht BT
Schule / Uni: Hamburg
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 24.02.2010