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Haften die Ausgleichspflichtigen im Rahmen des § 426 II BGB als Gesamtschuldner?
Nein, genau wie im Rahmen des § 426 I BGB haften die Ausgleichspflichtigen hier als Teilschuldner.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010