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Mitwirkung (Betriebsrat)
der Betriebrat muss angehört werden und hat ein Widerspruchsrecht. Diese verweigerte Zustimmung kann dann ausschließlich seitens des Arbeitsgerichtes vom Arbeitgeber eingeholt werden.
- Einstellungen
- Versetzungen
- Umgruppierungen
- Kündigungen
- Bekämpfung von Unfall- und Gesundheitsgefahren
- Betriebsänderungen
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- Bekämpfung von Unfall- und Gesundheitsgefahren
- Betriebsänderungen
Karteninfo:
Autor: zara
Oberthema: Berufsausbildung
Thema: BWL
Schule / Uni: Paul-Julius-Reuter Berufskolleg
Ort: Aachen
Veröffentlicht: 26.04.2010