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Mitwirkungsrechte des Betriebsrates
Die Unternhemnsleitung jat den Betriebsrat in entsprechender Weise am Entscheidungsprozess zu beteiligen. Für die letztliche Entscheidung ist die Zustimmung des Betriebsrates jedoch nicht mehr notwendig.
- Informationsrecht:
- Beratungsrecht
- Einsichtsrecht
- Anhörungsrecht
- Informationsrecht:
- Beratungsrecht
- Einsichtsrecht
- Anhörungsrecht