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Rangprinzip / Günstigkeitsprinzip
Das Günstigkeitsprinzip ist Ausdruck des arbeitsrechtlichen Schutzprinzips. Es ordnet an, dass die für den Arbeitnehmer jeweils günstigere Regelung anzuwenden ist und die ungünstigere verdrängt, es sei denn, die höherrangige Norm lässt eine ungünstigere Regelung ausdrücklich zu.
Karteninfo:
Autor: milkalette
Oberthema: IHK Prüfungsvorbereitung
Thema: Arbeitsrecht
Veröffentlicht: 23.03.2010