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Was versteht man unter Abschlussfreiheit? Was meint der (juristische) Begriff Gestaltungsfreiheit?
Unter Abschlussfreiheit versteht man das Recht, zu entscheiden, ob und mit wem man einen Vertrag abschließt.
Gestaltungsfreiheit meint die freie Entscheidung über die Bedingungen, zu denen man einen Vertrag abschließt.
Gestaltungsfreiheit meint die freie Entscheidung über die Bedingungen, zu denen man einen Vertrag abschließt.
Tags: Vertragsrecht, VL 20.05.
Quelle:
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