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Alle Oberthemen / Jura / Strafrecht BT / StrafR Vermögensdelikte
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Betroffen i.S.v. § 252 StGB
Betroffen: wenn der Täter auf frischer Tat wahrgenommen (bemerkt)

(P) antreffen, ertappen ODER zusammentreffen, begegnen?
insb. wenn der, dem gegenüber der Diebstahl verübt worden ist, die ganze Zeit dabei war

h.L.: Begegnen
Telos Beutesicherungshandlungen sind unabhängig davon zu bestrafen, wem gegenüber sie vorgenommen wurden

a.A.: Antreffen
das Opfer muss daher zumindest etwas Neues in der Handlung des Täters erblicken
Wortlaut, Zufällige Verlagerung
Systematisch ansonsten wäre praktisch jeder Täter eines Raubes betroffen, da dieser eine Interaktion zwischen Täter und Opfer voraussetzt
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Karteninfo:
Autor: Julia W.
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht BT
Schule / Uni: Hamburg
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 11.02.2010

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