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Kommunalrecht: Kommunalverbände

Was ist ein Kommunalverband?

Ist ein Landkreis eine Personen- oder eine Gebietskörperschaft? Welche Kompetenzen hat ein Landkreis? Wie ist er aufgebaut?

Welche Besonderheiten ergeben sich für die Region Hannover?

Was sind Samtgemeinden?
Kommunalverband: Jede Körperschaft kommunaler Art, die gebietlich über der Ortsgemeinde steht.

Landkreise: Rechtsfähige Gebietskörperschaften und als Gemeindeverbände organisierte Personenkörperschaften (Doppelnatur der Landkreis).
Zuständigkeit: § 2 I NLO - Angelengenheiten von überörtlicher Bedeutung oder Leistung nicht durch Gemeinden möglich.
Organe: Kreistag (Rat); Kreisausschuss (Vw-Ausschuss); Landrat (BM).

Für die Region Hannover finden die Reglungen für den Landkreis entsprechend Anwendung, wenn nichts anderes geregelt ist (zB § 8 I RegioHanG).
Organe: Regioversammlung/Regioaussschuss/Regiopräsident

Samtgemeinden: Personekörperschaft aus mehreren Gemeinden, § 71 I NGO. Zweck: Stärkung der Vw-Kraft, Abs. III. Wirkungskreis: § 72 NGO - Einzelne EWK und allle ÜWK

Tags: Öffentliches Recht/Kommunalrecht/Kommunalverbände
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Karteninfo:
Autor: Bötel
Oberthema: Jura
Thema: Kommunalrecht
Veröffentlicht: 09.03.2010

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