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Was muss der Zugführer oder Zugschaffner feststellen, nachdem die Türen geschlossen wurden?
Als Zugführer oder als Zugschaffner müssen Sie feststellen, dass die Außentüren geschlossen und keine Personen oder Gegenstände eingeklemmt sind.
Als Zugschaffner müssen Sie dies dem Zugführer melden. Dazu müssen Sie die orangefarbene Zugbegleiter-Meldescheibe, bei Dunkelheit eine weißleuchtende Handleuchte heben.
Wenn es in der Bedienungsanweisung des Triebfahrzeugs oder des Steuerwagens zugelassen ist, brauchen Sie bei wirksamer Überwachungseinrichtung im
Führerraum nicht festzustellen, dass die Außentüren geschlossen und keine Personen oder Gegenstände eingeklemmt sind.
Als Zugschaffner müssen Sie dies dem Zugführer melden. Dazu müssen Sie die orangefarbene Zugbegleiter-Meldescheibe, bei Dunkelheit eine weißleuchtende Handleuchte heben.
Wenn es in der Bedienungsanweisung des Triebfahrzeugs oder des Steuerwagens zugelassen ist, brauchen Sie bei wirksamer Überwachungseinrichtung im
Führerraum nicht festzustellen, dass die Außentüren geschlossen und keine Personen oder Gegenstände eingeklemmt sind.