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Grundsatz für den Umfang der pflegerischen Dokumentation:
Soviel Informationen, dass ein nach der Pflegekraft mit dem Kunden befasster Sachverständiger die Dokumentation sinnvoll verwerten kann. Was in diesem Fall bedeutet, den Kunden korrekt versorgen zu können.
Karteninfo:
Autor: CoboCards-User
Oberthema: Pflegewissenschaft
Thema: Pflegewissenschaft I
Schule / Uni: Hamburger-Fern-Hochschule
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 13.08.2011