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Wie wird die vereinnahmte Umsatzsteuer im Rahmen der Einnahmen-Überschussrechnung behandelt?
Die vereinnahmte Umsatzsteuer zählt zu den Betriebseinnahmen (Tz. 152).
Tags: Einkommensteuer
Quelle: http://www.nwb-datenbank.de/start/showuniqueid/?uniqueid=514749_0005&sprungmarke=RZ_152&starter=lernkarten_cc
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Karteninfo:
Autor: NWB Verlag GmbH u. C...
Oberthema: Bilanzbuchhalter
Thema: Steuerrecht
Schule / Uni: NWB Verlag GmbH u. Co. KG
Ort: Herne
Veröffentlicht: 02.09.2014