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Was behindert Integration? (Teil 1)
- Staatsangehörigkeitsrecht:
die restriktive Handhabung des Ermessens bei der Einbürgerung bis 1990 und die gemessene am europäischen Standard restrektive Regelung von Anspruchseinbürgerungen können nur als Integrationshemmnis begriffen werden.
Je weniger eingebürgert wird, umso leichter lässt sich das Bild vom "vollen Boot" aktivieren.
Zugewanderte wird das Teilhaberechte vorenthalte
- Schulsprachenpolitik:
Weniger als die Hälfte aller Schüler in Europa lernen mind. 2 Fremdsprachen. Die Sprachen von Migranten wird in der Schule nicht angeboten. (muttersprachlichen Ergäzungsuntericht). Mehrsprachigkeit kann man das nicht nennen. Deutsch und Englsich als die 2 Sprachen. Alle anderen Sprachen sind faktisch marginalisiert.
die restriktive Handhabung des Ermessens bei der Einbürgerung bis 1990 und die gemessene am europäischen Standard restrektive Regelung von Anspruchseinbürgerungen können nur als Integrationshemmnis begriffen werden.
Je weniger eingebürgert wird, umso leichter lässt sich das Bild vom "vollen Boot" aktivieren.
Zugewanderte wird das Teilhaberechte vorenthalte
- Schulsprachenpolitik:
Weniger als die Hälfte aller Schüler in Europa lernen mind. 2 Fremdsprachen. Die Sprachen von Migranten wird in der Schule nicht angeboten. (muttersprachlichen Ergäzungsuntericht). Mehrsprachigkeit kann man das nicht nennen. Deutsch und Englsich als die 2 Sprachen. Alle anderen Sprachen sind faktisch marginalisiert.
Karteninfo:
Autor: Christina
Oberthema: Bildungswissenschaften
Thema: Integration und Segregation
Schule / Uni: FernUniversität Hagen
Ort: Wien
Veröffentlicht: 03.02.2010