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Was sind Beliehene und sind sie als Behörde im Sinne der §§ 1 IV, 35 I VwVfG zu qualifizieren?
Beliehene sind Privatpersonen, denen durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes Hoheitsbefugnisse übertragen sind. Da sie somit Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen, handelt es sich um Behörden.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010