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Kollektives Arbeitsrecht
Unter dem kollektiven Arbeitsrecht versteht man das Recht der arbeitsrechtlichen Koalitionen (Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände), das Tarifvertragsrecht, das Arbeitskampfrecht (Streiks und Aussperrungen) sowie das Mitbestimmungsrecht in Unternehmen und Betrieben.
Karteninfo:
Autor: milkalette
Oberthema: IHK Prüfungsvorbereitung
Thema: Arbeitsrecht
Veröffentlicht: 23.03.2010