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Nenne Sie die Abgrenzungsgrundsätze der GoB:
1.Realisationsprinzip 252 (1) Nr.4 HGB
- Bewertung von noch nicht erfolgtem Gewinn
(Gefahrenübergang noch nicht erfolgt)
2.Imparitätsprinzip 252 (1) Nr.4 HGB
- Es drohen Verluste aus einem Geschäft durch Veränderung
des Ölpreises
3.Grundsatz der zeitlichen und sachlichen Abgrenzung
252 (1) Nr.5 HGB
- Mietaufwand für kommendes Geschäftsjahr wird vollkomen im
alten Geschäftsjahr erfasst, es erfolgt keine Bildung eines PRAP
- Bewertung von noch nicht erfolgtem Gewinn
(Gefahrenübergang noch nicht erfolgt)
2.Imparitätsprinzip 252 (1) Nr.4 HGB
- Es drohen Verluste aus einem Geschäft durch Veränderung
des Ölpreises
3.Grundsatz der zeitlichen und sachlichen Abgrenzung
252 (1) Nr.5 HGB
- Mietaufwand für kommendes Geschäftsjahr wird vollkomen im
alten Geschäftsjahr erfasst, es erfolgt keine Bildung eines PRAP