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Was bedeutet die Unmittelbarkeit der Wahl?
Unmittelbar sind Wahlen, wenn zwischen die Entscheidung des Wählers und die Wahl des Bewerbers kein weiterer Willensakt - etwa die Entscheidung eines Wahlmännergremiums - fällt.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010