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Überlassungsverträge
- nur Besitz wird überlassen
- Nicht: Eigentum einer Sache oder Inhaberschaft eines Rechts
1. Mietvertrag oder Leasing 535 ff.
- gegenseitiger Vertrag 320, Dauerschuldverhältnis; Gebrauch und Mietzins
2. Pachtvertrag 581
- gegenseitiger Vertrag 320, Pächter hat Ford. z. Gebrauch des Gegenstands und Genuss der Früchte, Verpächter den Pachtzins
3. Leihe 598
- unentgeltlicher Gebrauch durch Entleiher, Verleiher Ford. auf Sorde für Erhalt, rechtzeitige Rückgabe 604
4. Darlehen,
a. Gelddarlehen 488
- verzinslich, dann gegenseitiger Vertrag
- unverzinslich, unvollkommen zweiseitiger Vertrag
b. Sachdarlehen 607
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- Nicht: Eigentum einer Sache oder Inhaberschaft eines Rechts
1. Mietvertrag oder Leasing 535 ff.
- gegenseitiger Vertrag 320, Dauerschuldverhältnis; Gebrauch und Mietzins
2. Pachtvertrag 581
- gegenseitiger Vertrag 320, Pächter hat Ford. z. Gebrauch des Gegenstands und Genuss der Früchte, Verpächter den Pachtzins
3. Leihe 598
- unentgeltlicher Gebrauch durch Entleiher, Verleiher Ford. auf Sorde für Erhalt, rechtzeitige Rückgabe 604
4. Darlehen,
a. Gelddarlehen 488
- verzinslich, dann gegenseitiger Vertrag
- unverzinslich, unvollkommen zweiseitiger Vertrag
b. Sachdarlehen 607
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