Zu dieser Karteikarte gibt es einen kompletten Satz an Karteikarten. Kostenlos!
10
Def.: Bruch fremden Gewahrsams i.S.v. § 242 I StGB
Bruch fremden Gewahrsams: dadurch, dass die tatsächliche Sachherrschaft des bisherigen Gewahrsamsinhabers gegen seinen Willen oder zumindest ohne sein Einverständnis aufgehoben wird.
- auch bedingtes Einverständnis möglich
- auch bedingtes Einverständnis möglich
Karteninfo:
Autor: Julia W.
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht BT
Schule / Uni: Hamburg
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 11.02.2010